
Schulleben - Besonderheiten
LRS – Legasthenie (Diagnostik/ Förderung)
Zum Umgang mit Legasthenie an der Reimer-Bull-Schule Marne
Grundlage: Erlass 15. März 2022 SH - Dieser Erlass ist für die Arbeit an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen verbindlich.
Legasthene Schülerinnen und Schüler sind den Lehrkräften bekannt und werden in der Orientierungsstufe und in Klasse 7 eine Stunde pro Woche gefördert, wenn Lehrerstunden vorhanden sind. Die Legasthenie wird in allen Fächern z.B. durch den Nachteilsausgleich bzw. den Notenschutz berücksichtigt.
In der Regel sind die Schülerinnen und Schüler, die in die Gemeinschaftsschule kommen, schon im Hinblick auf eine eventuelle Legasthenie hin untersucht bzw. getestet worden. Nur in Ausnahmefällen testen wir auf Vorschlag einer Lehrkraft oder auf Antrag der Eltern eine Schülerin/ einen Schüler. Da legasthene Schülerinnen und Schüler eine mindestens mittlere bis sehr gute Intelligenz aufweisen müssen, warten wir in der Regel das Notenbild des ersten Halbjahres ab und testen dann bei Bedarf zum Ende des zweiten Halbjahres.
Legastheniker, die Notenschutz genießen erhalten einen besonderen Zeugnisvermerk.